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Stadtführungen       Berlin vor Ort            AGB  

AGB

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

Anmeldungen und Buchungen erfolgen ausschließlich schriftlich. Bindend wird die Buchung erst nach einer schriftlichen Bestätigung durch BerlinvorOrt. In der Bestätigung erfahren Sie in der Regel auch erst den genauen Treffpunkt.

Das Entgelt für die Führung ist im Falle von Einzelbuchungen in bar vor Beginn der Führung zu entrichten. Bei Busrundfahrten, als auch Gruppenbuchungen erfolgt die Zahlung, laut Auftragserteilung/Rechnung, im voraus per Überweisung. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich BerlinvorOrt vor, die Führung auch ohne Ankündigung abzusagen. Spätestens ist jedoch eine Barzahlung vor Führungsbeginn nach Absprache möglich. BerlinvorOrt ist berechtigt dem Kunden in diesem Fall 20.- € zusätzlich zu berechnen.

Einzelbuchungen  (Buchung/en eines oder mehrerer Teilnehmer zu einem von BerlinvorOrt fest vorgegebenen Termin) können bis 48h vor Beginn der Führung kostenfrei storniert werden. Bei unangemeldeter Nichtteilnahme (oder bei nicht fristgerechter Stornierung) wird der Gesamtbetrag innerhalb einer Woche nach der Führung per Überweisung fällig. Danach kommt der Schuldner in Verzug. Eine Gebühr i. H. v. 2,50.- € wird mit der Mahnung fällig.

Gruppenbuchungen (Buchungen in denen der Kunde selbst für sich und/oder andere festgelegte Teilnehmer einen gesonderten Termin unter Ausschluss anderer Teilnehmer bucht) - insbesondere Bus- und Schiffsrundfahrten - können bis zu 28 Kalendertage vor Beginn kostenfrei, bis zu 21 Kalendertage vor Beginn durch Zahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises und bis 14 Kalendertage vor Beginn durch Zahlung von 70 % des Gesamtpreises storniert werden. Bei bereits beantragten Führungen, die einer polizeilichen Anmeldung bedürfen (insbesondere in Gebäuden des Deutschen Bundestages), können im Nachhinein einer Beantragung keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.

Sollten auf Grund höherer Gewalt, wie Unwetter oder Katastrophen, Teile oder die gesamte Führung nicht möglich sein, so übernimmt BerlinvorOrt dafür keine Haftung. Bestimmte Führungen unterliegen der Bestätigung durch externe Stellen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es dazu kommen, dass einzelne Führungen ausfallen können. In diesem Fall hat der Kunde das Recht vom Vertag zurückzutreten und das geleistete Entgelt zurückzufordern. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz der Reisekosten sind ausgeschlossen.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Ablauf der Führung. Sollten einzelne Bereiche der geplanten Führung nicht passierbar, erreichbar bzw. aufgrund äußerer Umstände (wetterbedingt o. Ä.) geschlossen sein, hat der Kunde kein Recht auf Teilerstattung oder Erstattung der Kosten. Insbesondere behält sich Berlinvorort das Recht vor, die Führung auf Grund äußerer Umstände (Demonstrationen, Großveranstaltungen, Sperrungen, usw.) zu verändern oder den Auftrag zur Durchführung an andere Auftragnehmer/Stadtführer weiterzuleiten. Bei Innenbesichtigungen insbesondere in Gebäuden des Deutschen Bundestages ist ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Pass, Personalausweis oder Führerschein) erforderlich, andernfalls kann der Zugang seitens der Bundestagspolizei verweigert werden. In diesem Falle endet für die betroffene/n Person/en die Führung an dieser Stelle. Eine Erstattung des Teilnehmerbeitrages erfolgt nicht. Zwecks Einhaltung der Hausordnungen und eventueller Vorschriften für Besucher ist den Anweisungen des Stadtführers Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss aus der Führung begründen.

Kinder unterhalb des vollendeten achtzehnten Lebensjahres dürfen nur in Begleitung Erwachsener an den Führungen teilnehmen. Die jeweils erwachsenen Begleitpersonen haben für diese Kinder und Jugendlichen die Aufssichtspflicht und Obhut.

Alle Teilnehmer tragen selbst das allgemeine Risiko, welches die Teilnahme am Straßenverkehr und beim beschreiten der öffentlichen Wege besteht. Für die Einhaltung der Verkehrsregeln ist der Teilnehmer selbst verantwortlich, für seine minderjährigen Begleiter steht er alleinig in der Aufsichtspflicht und Haftung. Die Einschätzung der körperlichen Eignung u. a. beim Beschreiten von Treppen obliegt jedem Teilnehmer selbst. BerlinvorOrt haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen lediglich für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Audio- und Videoaufzeichnungen während der Führung sind nicht gestattet. Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen Beteiligte der Führung nicht photographiert oder gefilmt werden.

Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so gilt der Rest unabhängig davon.

Stand Mäi 2018

 

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